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Fachwort
DeutschGehorsamspflicht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Gehorsamspflicht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1900 Die Gehorsamspflicht verlangt von allen , der Autorität die ihr gebührende Ehre zu erweisen und die Personen , die ein Amt ausüben , zu achten und ihnen - je nach Verdienst - Dankbarkeit und Wohlwollen entgegenzubringen . Dem hl . Papst Clemens von Rom verdanken wir das älteste Gebet der Kirche für die Träger der staatlichen Autorität [ Vgl . schon 1 Tim 2,1-2] : Gib ihnen , Herr , Gesundheit , Frieden , Eintracht , Beständigkeit , damit sie die von dir ihnen gegebene Herrschaft untadelig ausüben ! Denn du , himmlischer Herr , König der Aonen , gibst den Menschenkindern Herrlichkeit und Ehre und Gewalt über das , was auf Erden ist ; du , Herr , lenke ihren Willen nach dem , was gut und wohlgefällig ist vor dir , damit sie in Frieden und Milde frommen Sinnes die von dir ihnen gegebene Gewalt ausüben und so deiner Huld teilhaftig werden ! ( Cor . 61,1-2 ) .
Kte 2073 Die Gehorsamspflicht gegenüber den Geboten erstreckt sich auch auf Verpflichtungen , die der Sache nach weniger schwer wiegen . So wird z . B . durch das fünfte Gebot untersagt , einander durch Worte zu verletzen , was nur aufgrund der Umstände oder der Absicht dessen , der die Beleidigung ausspricht , ein schwerwiegendes Vergehen sein kann .