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Fachwort
DeutschFernmeldeverkehr Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Fernmeldeverkehr
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1896. 4 Die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr des Betreuten und über die Entgegennahme , das Öffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst , wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat .