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Fachwort
DeutschBetreuungsverein Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Betreuungsverein
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1900. 1 Kann der Volljährige durch eine oder mehrere natürliche Personen nicht hinreichend betreut werden , so bestellt das Betreuungsgericht einen anerkannten Betreuungsverein zum Betreuer . Die Bestellung bedarf der Einwilligung des Vereins .
§ 1908f Anerkennung als Betreuungsverein
BGB 1908f. 1 Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden , wenn er gewährleistet , dass er 1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen , weiterbilden und gegen Schäden , die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können , angemessen versichern wird , 2. sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht , diese in ihre Aufgaben einführt , fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät , 2a. planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert , 3. einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht .