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Fachwort
DeutschAußerordentliche Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Aus|se|ror|dent|li|che
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2278 Die Moral verlangt keine Therapie um jeden Preis . Außerordentliche oder zum erhofften Ergebnis in keinem Verhältnis stehende aufwendige und gefährliche medizinische Verfahren einzustellen , kann berechtigt sein . Man will dadurch den Tod nicht herbeiführen , sondern nimmt nur hin , ihn nicht verhindern zu können . Die Entscheidungen sind vom Patienten selbst zu treffen , falls er dazu fähig und imstande ist , andernfalls von den gesetzlich Bevollmächtigten , wobei stets der vernünftige Wille und die berechtigten Interessen des Patienten zu achten sind .
§ 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§ 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§ 573d Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist