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Fachwort
Deutschwiederkehrender Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: wiederkehrender
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 902. 1 Die Ansprüche aus eingetragenen Rechten unterliegen nicht der Verjährung . Dies gilt nicht für Ansprüche , die auf Rückstände wiederkehrender Leistungen oder auf Schadensersatz gerichtet sind .