| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | widersprechende | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | wide|rs|pr|ech|ende | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1903 Die Autorität wird nur dann rechtmäßig ausgeübt , wenn sie das Gemeinwohl der betreffenden Gemeinschaft anstrebt und sittlich erlaubte Mittel anwendet , um es zu erreichen . Falls Behörden ungerechte Gesetze erlassen oder der sittlichen Ordnung widersprechende Maßnahmen ergreifen , können solche Anordnungen das Gewissen nicht verpflichten ; in diesem Falle hört die Autorität ganz auf ; an ihre Stelle tritt gräßliches Unrecht ( PT 51 ) . | 
|  | Kte 2372 Der Staat ist für das Wohl der Bürger verantwortlich . Aus diesem Grund ist er berechtigt , auf das Bevölkerungswachstum einzuwirken . Er darf das mittels einer taktvollen objektiven Information tun , nicht aber auf autoritäre Weise und durch Ausübung von Zwang . Er darf sich nicht über den freien Entschluß der Gatten hinwegsetzen , welche die erste Verantwortung für die Zeugung und Erziehung ihrer Kinder tragen [ Vgl . HV 23 ; PP 37 ] . Er ist nicht berechtigt , der Moral widersprechende Mittel zur Regelung des Bevölkerungswachstums zu begünstigen . | 
|  | BGB 1782. 1 Zum Vormund soll nicht bestellt werden , wer durch Anordnung der Eltern des Mündels von der Vormundschaft ausgeschlossen ist . Haben die Eltern einander widersprechende Anordnungen getroffen , so gilt die Anordnung des zuletzt verstorbenen Elternteils . | 
|  | BGB 1856 Auf die nach den §§ 1852 bis 1855 zulässigen Anordnungen sind die Vorschriften des § 1777 anzuwenden . Haben die Eltern denselben Vormund benannt , aber einander widersprechende Anordnungen getroffen , so gelten die Anordnungen des zuletzt verstorbenen Elternteils . | 
|  |  |