Fachwort |
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Deutsch | vertragsgemäßen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | vertragsgemäßen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 326. 1 Braucht der Schuldner nach § 275 Abs . 1 bis 3 nicht zu leisten , entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung ; bei einer Teilleistung findet § 441 Abs . 3 entsprechende Anwendung . Satz 1 gilt nicht , wenn der Schuldner im Falle der nicht vertragsgemäßen Leistung die Nacherfüllung nach § 275 Abs . 1 bis 3 nicht zu erbringen braucht . |
| BGB 536. 1 Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel , der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt , oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel , so ist der Mieter für die Zeit , in der die Tauglichkeit aufgehoben ist , von der Entrichtung der Miete befreit . Für die Zeit , während der die Tauglichkeit gemindert ist , hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten . Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht . |
| § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch |
| BGB 538 Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache , die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden , hat der Mieter nicht zu vertreten . |
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