| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | verhältnismäßig | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | ver|hältn|is|mäs|sig | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 366. 2 Trifft der Schuldner keine Bestimmung , so wird zunächst die fällige Schuld , unter mehreren fälligen Schulden diejenige , welche dem Gläubiger geringere Sicherheit bietet , unter mehreren gleich sicheren die dem Schuldner lästigere , unter mehreren gleich lästigen die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt . | 
|  | BGB 616 Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig , dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird . Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen , welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken - oder Unfallversicherung zukommt . | 
|  | BGB 2188 Wird die einem Vermächtnisnehmer gebührende Leistung auf Grund der Beschränkung der Haftung des Erben , wegen eines Pflichtteilsanspruchs oder in Gemäßheit des § 2187 gekürzt , so kann der Vermächtnisnehmer , sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist , die ihm auferlegten Beschwerungen verhältnismäßig kürzen . | 
|  | BGB 2318. 1 Der Erbe kann die Erfüllung eines ihm auferlegten Vermächtnisses soweit verweigern , dass die Pflichtteilslast von ihm und dem Vermächtnisnehmer verhältnismäßig getragen wird . Das Gleiche gilt von einer Auflage . | 
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