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Fachwort
Deutschgerechtfertigte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ger|ech|tfe|rti|gte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1996. 1 War der Erbe ohne sein Verschulden verhindert , das Inventar rechtzeitig zu errichten , die nach den Umständen gerechtfertigte Verlängerung der Inventarfrist zu beantragen oder die in Absatz 2 bestimmte Frist von zwei Wochen einzuhalten , so hat ihm auf seinen Antrag das Nachlassgericht eine neue Inventarfrist zu bestimmen .