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Fachwort
Deutscherbberechtigten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: er|bberech|ti|gten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1972 Das neue Gesetz wird Gesetz der Liebe genannt , weil es mehr aus Liebe , die der Heilige Geist eingießt , handeln läßt als aus Furcht . Es heißt auch Gesetz der Gnade , denn es schenkt die Gnade , aus der Kraft des Glaubens und der Sakramente zu handeln . Es wird auch als Gesetz der Freiheit bezeichnet [ Vgl . Jak 1,25 ; 2,12 ] , weil es uns von den rituellen und rechtlichen Vorschriften des alten Gesetzes befreit , uns bereit macht , unter dem Antrieb der Liebe spontan zu handeln , und uns aus dem Stand des Knechtes , der nicht weiß , was sein Herr tut , in den eines Freundes Christi erhebt - denn ich habe euch alles mitgeteilt , was ich von meinem Vater gehört habe ( Joh 15,15 ) - und in den Stand des erbberechtigten Sohnes einsetzt [ Vgl . Gal 4,1-7:21-31 ; Röm 8,15 ] .
BGB 1934 Gehört der überlebende Ehegatte zu den erbberechtigten Verwandten , so erbt er zugleich als Verwandter . Der Erbteil , der ihm auf Grund der Verwandtschaft zufällt , gilt als besonderer Erbteil .