kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschabgeschlossener Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ab|ges|chlos|se|ner
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 608. 2 Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Sachdarlehensvertrag kann , soweit nicht ein anderes vereinbart ist , jederzeit vom Darlehensgeber oder Darlehensnehmer ganz oder teilweise gekündigt werden .