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Fachwort
DeutschVerbindungsnetz Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Verbindungsnetz
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 91c. 4 Der Bund errichtet zur Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder ein Verbindungsnetz . Das Nähere zur Errichtung und zum Betrieb des Verbindungsnetzes regelt ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates .