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Fachwort
DeutschTreueverhältnis Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Treueverhältnis
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 33. 4 Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen , die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst - und Treueverhältnis stehen .