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Fachwort
DeutschStimmenmehrheit Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Stimmenmehrheit
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 745. 1 Durch Stimmenmehrheit kann eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen Gegenstands entsprechende ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung beschlossen werden . Die Stimmenmehrheit ist nach der Größe der Anteile zu berechnen .