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Fachwort
DeutschSteueraufkommen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Steueraufkommen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 106a Den Ländern steht ab 1. Januar 1996 für den öffentlichen Personennahverkehr ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu . Das Nähere regelt ein Bundesgesetz , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf . Der Betrag nach Satz 1 bleibt bei der Bemessung der Finanzkraft nach Artikel 107 Abs . 2 unberücksichtigt .
GG 106b Den Ländern steht ab dem 1. Juli 2009 infolge der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu . Das Nähere regelt ein Bundesgesetz , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf .