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Fachwort
DeutschSchiffsbauwerke Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Schiffsbauwerke
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 383. 4 Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten nicht für eingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke .
§ 1424 Verfügung über Grundstücke , Schiffe oder Schiffsbauwerke
§ 1821 Genehmigung für Geschäfte über Grundstücke , Schiffe oder Schiffsbauwerke
§ 2113 Verfügungen über Grundstücke , Schiffe und Schiffsbauwerke ; Schenkungen