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Fachwort
DeutschScheidungssache Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Scheidungssache
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1568a. 6 In den Fällen der Absätze 3 und 5 erlischt der Anspruch auf Eintritt in ein Mietverhältnis oder auf seine Begründung ein Jahr nach Rechtskraft der Endentscheidung in der Scheidungssache , wenn er nicht vorher rechtshängig gemacht worden ist .