| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Schadloshaltung | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Schadloshaltung | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 571. 1 Gibt der Mieter den gemieteten Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück , so kann der Vermieter einen weiteren Schaden im Sinne des § 546a Abs . 2 nur geltend machen , wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist , die der Mieter zu vertreten hat . Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen , als die Billigkeit eine Schadloshaltung erfordert . Dies gilt nicht , wenn der Mieter gekündigt hat . | 
|  | BGB 829 Wer in einem der in den §§ 823 bis 826 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden auf Grund der §§ 827 , 828 nicht verantwortlich ist , hat gleichwohl , sofern der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden kann , den Schaden insoweit zu ersetzen , als die Billigkeit nach den Umständen , insbesondere nach den Verhältnissen der Beteiligten , eine Schadloshaltung erfordert und ihm nicht die Mittel entzogen werden , deren er zum angemessenen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf . | 
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