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Fachwort
DeutschRechnungsjahren Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Rechnungsjahren
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 110. 2 Der Haushaltsplan wird für ein oder mehrere Rechnungsjahre , nach Jahren getrennt , vor Beginn des ersten Rechnungsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt . Für Teile des Haushaltsplanes kann vorgesehen werden , daß sie für unterschiedliche Zeiträume , nach Rechnungsjahren getrennt , gelten .
GG 115. 1 Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften , Garantien oder sonstigen Gewährleistungen , die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können , bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz .