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Fachwort
DeutschPersonalhaftung Grundwort fehlt
FachbebietGeographie -> Asien -> Arabische Halbinsel Trennung: Per|so|na|lhaf|tung
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
4863
DeBartolo
Dtn 15,2 Und so lautet eine Bestimmung für die Brache : Jeder Gläubiger soll den Teil seines Vermögens , den er einem andern unter Personalhaftung als Darlehen gegeben hat , brachliegen lassen . Er soll gegen den andern , falls dieser sein Bruder ist , nicht mit Zwang vorgehen ; denn er hat die Brache für den Herrn verkündet .