kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Haushaltsgesetz
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Haushaltsgesetz
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
GG 110. 2 Der Haushaltsplan wird für ein oder mehrere Rechnungsjahre , nach Jahren getrennt , vor Beginn des ersten Rechnungsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt . Für Teile des Haushaltsplanes kann vorgesehen werden , daß sie für unterschiedliche Zeiträume , nach Rechnungsjahren getrennt , gelten .
GG 110. 4 In das Haushaltsgesetz dürfen nur Vorschriften aufgenommen werden , die sich auf die Einnahmen und die Ausgaben des Bundes und auf den Zeitraum beziehen , für den das Haushaltsgesetz beschlossen wird . Das Haushaltsgesetz kann vorschreiben , daß die Vorschriften erst mit der Verkündung des nächsten Haushaltsgesetzes oder bei Ermächtigung nach Artikel 115 zu einem späteren Zeitpunkt außer Kraft treten .