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Fachwort
DeutschAngriffskrieges Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Angriffskrieges
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 26. 1 Handlungen , die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden , das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören , insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten , sind verfassungswidrig . Sie sind unter Strafe zu stellen .