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Fachwort
DeutschAneignungsrecht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Aneignungsrecht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 958. 2 Das Eigentum wird nicht erworben , wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird .