kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschzugeschriebene Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: zugeschriebene
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1131 Wird ein Grundstück nach § 890 Abs . 2 einem anderen Grundstück im Grundbuch zugeschrieben , so erstrecken sich die an diesem Grundstück bestehenden Hypotheken auf das zugeschriebene Grundstück . Rechte , mit denen das zugeschriebene Grundstück belastet ist , gehen diesen Hypotheken im Range vor .