kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
wiederkehrende
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
wiederkehrende
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 197. 2 Soweit Ansprüche nach Absatz 1 Nr . 3 bis 5 künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Inhalt haben , tritt an die Stelle der Verjährungsfrist von 30 Jahren die regelmäßige Verjährungsfrist .
BGB 216. 3 Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf die Verjährung von Ansprüchen auf Zinsen und andere wiederkehrende Leistungen .
BGB 1105. 1 Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden , dass an denjenigen , zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt , wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind ( Reallast ) . Als Inhalt der Reallast kann auch vereinbart werden , dass die zu entrichtenden Leistungen sich ohne weiteres an veränderte Verhältnisse anpassen , wenn anhand der in der Vereinbarung festgelegten Voraussetzungen Art und Umfang der Belastung des Grundstücks bestimmt werden können .
§ 1126 Erstreckung auf wiederkehrende Leistungen