| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | wechselseitige | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | we|chs|els|ei|tige | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1879 Die menschliche Person bedarf des gesellschaftlichen Lebens . Dieses stellt für sie nicht etwas Zusätzliches dar , sondern ist ein Anspruch ihrer Natur . Durch Begegnung mit anderen , durch wechselseitige Dienste und durch Zwiesprache mit seinen Brüdern und Schwestern entwickelt der Mensch seine Anlagen und kann seiner Berufung entsprechen [ Vgl . OS 25,1 ] . | 
|  | Kte 2333 Jeder Mensch , ob Mann oder Frau , muß seine Geschlechtlichkeit anerkennen und annehmen . Die leibliche , moralische und geistige Verschiedenheit und gegenseitige Ergänzung sind auf die Güter der Ehe und auf die Entfaltung des Familienlebens hingeordnet . Die Harmonie des Paares und der Gesellschaft hängt zum Teil davon ab , wie Gegenseitigkeit , Bedürftigkeit und wechselseitige Hilfe von Mann und Frau gelebt werden . | 
|  | Kte 2337 Keuschheit bedeutet die geglückte Integration der Geschlechtlichkeit in die Person und folglich die innere Einheit des Menschen in seinem leiblichen und geistigen Sein . Die Geschlechtlichkeit , in der sich zeigt , daß der Mensch auch der körperlichen und biologischen Welt angehört , wird persönlich und wahrhaft menschlich , wenn sie in die Beziehung von Person zu Person , in die vollständige und zeitlich unbegrenzte wechselseitige Hingabe von Mann und Frau eingegliedert ist . Die Tugend der Keuschheit wahrt somit zugleich die Unversehrtheit der Person und die Ganzheit der Hingabe . | 
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