kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschverpflichteter Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: verpflichteter
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1607. 2 Das Gleiche gilt , wenn die Rechtsverfolgung gegen einen Verwandten im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist . Der Anspruch gegen einen solchen Verwandten geht , soweit ein anderer nach Absatz 1 verpflichteter Verwandter den Unterhalt gewährt , auf diesen über .