Fachwort |
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Deutsch | priesterlichen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | pr|ies|ter|li|chen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Die Einsetzung des priesterlichen Königs auf dem Zion |
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| Kte 871 Gläubige sind jene , die durch die Taufe Christus eingegliedert , zum Volke Gottes gemacht und dadurch auf ihre Weise des priesterlichen , prophetischen und königlichen Amtes Christi teilhaft geworden sind ; sie sind gemäß ihrer je eigenen Stellung zur Ausübung der Sendung berufen , die Gott der Kirche zur Erfüllung in der Welt anvertraut hat ( [ link ] CIC , can . 204 , §1 ) [ Vgl . LG 31 ] . |
| Kte 873 Selbst die Unterschiede , die nach dem Willen des Herrn zwischen den Gliedern seines Leibes bestehen , dienen dessen Einheit und Sendung . Denn es besteht in der Kirche eine Verschiedenheit des Dienstes , aber eine Einheit der Sendung . Den Aposteln und ihren Nachfolgern wurde von Christus das Amt übertragen , in seinem Namen und in seiner Vollmacht zu lehren , zu heiligen und zu leiten . Die Laien hingegen , die auch am priesterlichen , prophetischen und königlichen Amt Christi teilhaben , verwirklichen in Kirche und Welt ihren eigenen Anteil an der Sendung des ganzen Volkes Gottes ( AA 2 ) . In beiden Gruppen [ Kleriker und Laien ] gibt es Gläubige , die sich durch das . . . Bekenntnis zu den evangelischen Räten . . . Gott weihen und der Heilssendung der Kirche dienen ( [ link ] CIC , can . 207 , §2 ) . |
| Kte 897 Unter der Bezeichnung Laien werden hier alle Christgläubigen verstanden außer den Gliedern des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes , die Christgläubigen also , die , als durch die Taufe Christus einverleibte , zum Volk Gottes gemacht und des priesterlichen , prophetischen und königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig geworden , entsprechend ihrem Anteil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt ausüben ( LG 31 ) . |
| Kte 1070 Im Neuen Testament bezeichnet das Wort Liturgie nicht nur die Feier des Gottesdienstes [ Vgl . Apg 13,2 ; Lk 1,23 gr ] , sondern auch die Verkündigung des Evangeliums [ Vgl . Röm 15,16 : Phil 2,14-17 und 2,30]und die tätige Nächstenliebe [ Vgl . Röm 15,27 ; 2 Kor 9,12 ; Phil 2,25 ] . Bei all dem geht es um den Dienst an Gott und den Menschen . In der Liturgiefeier ist die Kirche Dienerin nach dem Vorbild ihres Herrn , des einzigen Liturgen [ Vgl . Hehr 8,2. 6 gr ] , indem sie in Gottesdienst , Verkündigung und Liebesdienst am Amt Christi als Priester , Prophet und König teilnimmt . Mit Recht gilt also die Liturgie als Vollzug des priesterlichen Amtes Jesu Christi ; in ihr wird durch sinnenfällige Zeichen die Heiligung des Menschen bezeichnet und in je eigener Weise bewirkt und vom mystischen Leib Jesu Christi , nämlich dem Haupt und seinen Gliedern , der gesamte öffentliche Kult vollzogen . Infolgedessen ist jede liturgische Feier als Werk Christi , des Priesters , und seines Leibes , der die Kirche ist , in vorzüglichem Sinn heilige Handlung , deren Wirksamkeit keine andere Handlung der Kirche durch dieselbe Bedeutung und denselben Rang gleichkommt ( SC 7 ) . |
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