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Fachwort
Deutschpflichtwidrige Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: pflichtwidrige
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 839. 2 Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht , so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich , wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht . Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung .