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Fachwort
Deutschkaufmännischer Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: kau|fmän|nisc|her
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1841. 2 Wird ein Erwerbsgeschäft mit kaufmännischer Buchführung betrieben , so genügt als Rechnung ein aus den Büchern gezogener Jahresabschluss . Das Familiengericht kann jedoch die Vorlegung der Bücher und sonstigen Belege verlangen .