kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
gleichzeitiger
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
gle|ichze|iti|ger
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 925. 1 Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers ( Auflassung ) muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden . Zur Entgegennahme der Auflassung ist , unbeschadet der Zuständigkeit weiterer Stellen , jeder Notar zuständig . Eine Auflassung kann auch in einem gerichtlichen Vergleich oder in einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan erklärt werden .
BGB 1311 Die Eheschließenden müssen die Erklärungen nach § 1310 Abs . 1 persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben . Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden .
BGB 1410 Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden .
BGB 2276. 1 Ein Erbvertrag kann nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden . Die Vorschriften der § 2231 Nr . 1 und der §§ 2232 , 2233 sind anzuwenden ; was nach diesen Vorschriften für den Erblasser gilt , gilt für jeden der Vertragschließenden .