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Fachwort
DeutschZahlungsdienst Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zahlungsdienst
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 675f. 1 Durch einen Einzelzahlungsvertrag wird der Zahlungsdienstleister verpflichtet , für die Person , die einen Zahlungsdienst als Zahler , Zahlungsempfänger oder in beiden Eigenschaften in Anspruch nimmt ( Zahlungsdienstnutzer ) , einen Zahlungsvorgang auszuführen .