| Fachwort | 
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  | Deutsch | Regierungsform   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Reg|ie|run|gs|form  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 1901 Während die Autorität als solche auf eine von Gott vorgebildete Ordnung verweist , muß die Bestimmung der Regierungsform und die Auswahl der Regierenden dem freien Willen der Staatsbürger überlassen bleiben ( GS 74,3 ) . Unterschiedliche Regierungsformen sind sittlich zulässig , sofern sie zum rechtmäßigen Wohl der Gemeinschaft , die sie annimmt , beitragen . Regierungen , deren Wesen dem natürlichen Sittengesetz , der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten der Personen widerspricht , können das Gemeinwohl der Nationen , denen sie aufgezwungen wurden , nicht verwirklichen .   | 
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