Fachwort |
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Deutsch | Landesgesetzes | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Landesgesetzes |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| GG 100. 1 Hält ein Gericht ein Gesetz , auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt , für verfassungswidrig , so ist das Verfahren auszusetzen und , wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt , die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes , wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt , die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen . Dies gilt auch , wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt . |
| GG 135. 7 Soweit über Vermögen , das einem Lande oder einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechtes nach den Absätzen 1 bis 3 zufallen würde , von dem danach Berechtigten durch ein Landesgesetz , auf Grund eines Landesgesetzes oder in anderer Weise bei Inkrafttreten des Grundgesetzes verfügt worden war , gilt der Vermögensübergang als vor der Verfügung erfolgt . |
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