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Bundesgerichte
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Trennung:
Bundesgerichte
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GG 92 Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut ; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht , durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt .
GG 96. 2 Der Bund kann Wehrstrafgerichte für die Streitkräfte als Bundesgerichte errichten . Sie können die Strafgerichtsbarkeit nur im Verteidigungsfalle sowie über Angehörige der Streitkräfte ausüben , die in das Ausland entsandt oder an Bord von Kriegsschiffen eingeschifft sind . Das Nähere regelt ein Bundesgesetz . Diese Gerichte gehören zum Geschäftsbereich des Bundesjustizministers . Ihre hauptamtlichen Richter müssen die Befähigung zum Richteramt haben .
GG 96. 4 Der Bund kann für Personen , die zu ihm in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen , Bundesgerichte zur Entscheidung in Disziplinarverfahren und Beschwerdeverfahren errichten .