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Fachwort
DeutschAlleineigentum Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Alleineigentum
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 923. 2 Jeder der Nachbarn kann die Beseitigung des Baumes verlangen . Die Kosten der Beseitigung fallen den Nachbarn zu gleichen Teilen zur Last . Der Nachbar , der die Beseitigung verlangt , hat jedoch die Kosten allein zu tragen , wenn der andere auf sein Recht an dem Baume verzichtet ; er erwirbt in diesem Falle mit der Trennung das Alleineigentum . Der Anspruch auf die Beseitigung ist ausgeschlossen , wenn der Baum als Grenzzeichen dient und den Umständen nach nicht durch ein anderes zweckmäßiges Grenzzeichen ersetzt werden kann .
BGB 947. 2 Ist eine der Sachen als die Hauptsache anzusehen , so erwirbt ihr Eigentümer das Alleineigentum .
BGB 1568b. 2 Haushaltsgegenstände , die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden , gelten für die Verteilung als gemeinsames Eigentum der Ehegatten , es sei denn , das Alleineigentum eines Ehegatten steht fest .