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Fachwort
Deutschverbleibenden Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: verbleibenden
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1176 Liegen die Voraussetzungen der §§ 1163 , 1164 , 1168 , 1172 bis 1175 nur in Ansehung eines Teilbetrags der Hypothek vor , so kann die auf Grund dieser Vorschriften dem Eigentümer oder einem der Eigentümer oder dem persönlichen Schuldner zufallende Hypothek nicht zum Nachteil der dem Gläubiger verbleibenden Hypothek geltend gemacht werden .
BGB 1182 Soweit im Falle einer Gesamthypothek der Eigentümer des Grundstücks , aus dem der Gläubiger befriedigt wird , von dem Eigentümer eines der anderen Grundstücke oder einem Rechtsvorgänger dieses Eigentümers Ersatz verlangen kann , geht die Hypothek an dem Grundstück dieses Eigentümers auf ihn über . Die Hypothek kann jedoch , wenn der Gläubiger nur teilweise befriedigt wird , nicht zum Nachteil der dem Gläubiger verbleibenden Hypothek und , wenn das Grundstück mit einem im Range gleich - oder nachstehenden Recht belastet ist , nicht zum Nachteil dieses Rechts geltend gemacht werden .