kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschunvollständig Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: unv|olls|tä|ndig
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 363 Hat der Gläubiger eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen , so trifft ihn die Beweislast , wenn er die Leistung deshalb nicht als Erfüllung gelten lassen will , weil sie eine andere als die geschuldete Leistung oder weil sie unvollständig gewesen sei .
BGB 2005. 2 Ist die Angabe der Nachlassgegenstände unvollständig , ohne dass ein Fall des Absatzes 1 vorliegt , so kann dem Erben zur Ergänzung eine neue Inventarfrist bestimmt werden .