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Fachwort
Deutschunmittelbarem Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: unmittelbarem
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 359a. 2 § 358 Abs . 2 und 4 ist entsprechend auf Verträge über Zusatzleistungen anzuwenden , die der Verbraucher in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verbraucherdarlehensvertrag abgeschlossen hat .