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Fachwort
Deutschunmenschliche Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: unmenschliche
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 16a. 3 Durch Gesetz , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf , können Staaten bestimmt werden , bei denen auf Grund der Rechtslage , der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint , daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet . Es wird vermutet , daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird , solange er nicht Tatsachen vorträgt , die die Annahme begründen , daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird .