kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschunbefristeten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: un|bef|ris|teten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1568a. 5 Besteht kein Mietverhältnis über die Ehewohnung , so kann sowohl der Ehegatte , der Anspruch auf deren Überlassung hat , als auch die zur Vermietung berechtigte Person die Begründung eines Mietverhältnisses zu ortsüblichen Bedingungen verlangen . Unter den Voraussetzungen des § 575 Absatz 1 oder wenn die Begründung eines unbefristeten Mietverhältnisses unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters unbillig ist , kann der Vermieter eine angemessene Befristung des Mietverhältnisses verlangen . Kommt eine Einigung über die Höhe der Miete nicht zustande , kann der Vermieter eine angemessene Miete , im Zweifel die ortsübliche Vergleichsmiete , verlangen .