kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschumgeschrieben Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: um|geschr|ieben
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
0 umgeschrieben
BGB 1820. 1 Sind Inhaberpapiere nach § 1815 auf den Namen des Mündels umgeschrieben oder in Schuldbuchforderungen umgewandelt , so bedarf der Vormund auch zur Eingehung der Verpflichtung zu einer Verfügung über die sich aus der Umschreibung oder der Umwandlung ergebenden Stammforderungen der Genehmigung des Familiengerichts .