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Fachwort
Deutschrechtzeitiger Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: rechtze|it|iger
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 287 Der Schuldner hat während des Verzugs jede Fahrlässigkeit zu vertreten . Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall , es sei denn , dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde .