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Fachwort
Deutschrechtskräftig Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: rechtsk|rä|ftig
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Hebr 2,2 Denn wenn schon das durch Engel verkündete Wort rechtskräftig war und jede Übertretung und jeder Ungehorsam die gerechte Vergeltung fand ,
Hebr 9,17 denn ein Testament wird erst im Todesfall rechtskräftig und gilt nicht , solange der Erblasser noch lebt .
Rut 4,7 Früher bestand in Israel folgender Brauch : Um ein Löse - oder Tauschgeschäft rechtskräftig zu machen , zog man den Schuh aus und gab ihn seinem Partner . Das galt in Israel als Bestätigung .
BGB 75. 1 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Beschluss , durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden ist , sowie die Auflösung des Vereins nach § 42 Absatz 2 Satz 1 sind von Amts wegen einzutragen . Von Amts wegen sind auch einzutragen 1. die Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses , 2. die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters , wenn zusätzlich dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt oder angeordnet wird , dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind , und die Aufhebung einer derartigen Sicherungsmaßnahme , 3. die Anordnung der Eigenverwaltung durch den Schuldner und deren Aufhebung sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte des Schuldners , 4. die Einstellung und die Aufhebung des Verfahrens und 5. die Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans und die Aufhebung der Überwachung .