| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | rechtsfähiger | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | rechtsfähiger | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 42. 1 Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit Rechtskraft des Beschlusses , durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist , aufgelöst . Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans , der den Fortbestand des Vereins vorsieht , aufgehoben , so kann die Mitgliederversammlung die Fortsetzung des Vereins beschließen . Durch die Satzung kann bestimmt werden , dass der Verein im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als nicht rechtsfähiger Verein fortbesteht ; auch in diesem Falle kann unter den Voraussetzungen des Satzes 2 die Fortsetzung als rechtsfähiger Verein beschlossen werden . | 
|  | § 1059a Übertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft | 
|  | BGB 1791a. 1 Ein rechtsfähiger Verein kann zum Vormund bestellt werden , wenn er vom Landesjugendamt hierzu für geeignet erklärt worden ist . Der Verein darf nur zum Vormund bestellt werden , wenn eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist oder wenn er nach § 1776 als Vormund berufen ist ; die Bestellung bedarf der Einwilligung des Vereins . | 
|  | BGB 1908f. 1 Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden , wenn er gewährleistet , dass er 1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen , weiterbilden und gegen Schäden , die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können , angemessen versichern wird , 2. sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht , diese in ihre Aufgaben einführt , fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät , 2a. planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert , 3. einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht . | 
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