Fachwort |
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Deutsch | normalerweise | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | norm|al|erwe|ise |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1579 Mit Ausnahme der ständigen Diakone werden alle geweihten Amtsträger der lateinischen Kirche normalerweise aus den gläubigen Männern gewählt , die zölibatär leben und den Willen haben , den Zölibat um des Hirnmeireiches willen ( Mt 19,12 ) beizubehalten . Dazu berufen , sich ungeteilt dem Herrn und seiner Sache zu widmen [ Vgl . 1 Kor 7,32 ] , geben sie sich ganz Gott und den Menschen hin . Der Zölibat ist ein Zeichen des neuen Lebens , zu dessen Dienst der Diener der Kirche geweiht wird ; mit freudigem Herzen auf sich genommen , kündigt er strahlend das Reich Gottes an [ Vgl . P0 16 ] . |
| Kte 1621 Im lateinischen Ritus findet die Feier der Trauung von katholischen Gläubigen wegen des Zusammenhanges aller Sakramente mit dem Pascha-Mysterium Christi [ Vgl . SC 61 ] normalerweise im Verlauf der heiligen Messe statt . In der Eucharistie vollzieht sich das Gedächtnis des Neuen Bundes , in dem Christus sich für immer mit der Kirche vereint hat , seiner geliebten Braut , für die er sich hingab [ Vgl . LG 6 ] . Somit ist es angemessen , daß die Brautleute ihr Ja zur gegenseitigen Selbsthingabe dadurch besiegeln , daß sie sich mit der Hingabe Christi an seine Kirche vereinen , die im eucharistischen Opfer vergegenwärtigt wird , und die Eucharistie empfangen , damit sie durch die Vereinigung mit dem gleichen Leib und dem gleichen Blut Christi in Christus nur einen Leib bilden [ Vgl . 1 Kor 10,17 ] . |
| Kte 1631 Aus diesem Grund verlangt die Kirche normalerweise von ihren Gläubigen , daß sie die Ehe in kirchlicher Form schließen [ Vgl . K . v . Trient : DS 1813-1816 ; [ link ] CIC , can . 1108. ] . Für diese Bestimmung liegen mehrere Gründe vor : Die sakramentale Trauung ist ein liturgischer Akt . Darum ist es angebracht , daß sie in der öffentlichen Liturgie der Kirche gefeiert wird . - Die Trauung führt in einen kirchlichen Stand ein ; sie schafft Rechte und Pflichten in der Kirche , zwischen den Gatten und gegenüber den Kindern . - Weil die Ehe ein Lebensstand in der Kirche ist , muß über den Abschluß der Ehe Gewißheit bestehen - darum ist die Anwesenheit von Zeugen verpflichtend . - Der öffentliche Charakter des Konsenses schützt das einmal gegebene Jawort und hilft , ihm treu zu bleiben . |
| Kte 1856 Da die Todsünde in uns das Lebensprinzip , die Liebe , angreift , erfordert sie einen neuen Einsatz der Barmherzigkeit Gottes und eine Bekehrung des Herzens , die normalerweise im Rahmen des Sakramentes der Versöhnung erfolgt . Wenn der Wille sich zu etwas entschließt , was der Liebe , durch die der Mensch auf das letzte Ziel hingeordnet wird , in sich widerspricht , ist diese Sünde von ihrem Objekt her tödlich . . . verstoße sie nun , wie die Gotteslästerung , der Meineid und ähnliches gegen die Liebe zu Gott oder , wie Mord , Ehebruch und ähnliches gegen die Liebe zum Nächsten . . . Wenn hingegen der Wille des Sünders sich zu etwas entschließt , was in sich eine gewisse Unordnung enthält , aber nicht gegen die Liebe zu Gott und zum Nächsten gerichtet ist , wie z . B . ein müßiges Wort , übermäßiges Lachen und anderes , so sind das läßliche Sünden ( Thomas v . A. , s . th . 1-2 , 88 , 2 ) . |
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