| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | erforderliche | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | erfo|rde|rli|che | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | fasciculatum | 
|  | entsprechender | 
|  | falsizierbar | 
|  | erforderliche | 
|  | fasciculatum | 
|  | erforderliche | 
|  | falsizierbar | 
|  | erleichterest | 
|  | fasciculatum | 
|  | erforderliche | 
|  | fasciculatum | 
|  | erforderliche | 
|  | erleichterten | 
|  | entgegengezogen | 
|  | erleichterten | 
|  | entwürdigenden | 
|  | epochemachende | 
|  | entwürdigenden | 
|  | falsizierbar | 
|  | entsprechendes | 
|  | falsizierbar | 
|  | erforderliche | 
|  | ergebnislosen | 
|  | erforderliche | 
|  | erleichterten | 
|  | entgegengezogen | 
|  | erleichterten | 
|  | entwürdigenden | 
|  | epochemachende | 
|  | entwürdigenden | 
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|  | Kte 1231 Dort , wo die Kindertaufe weithin zur allgemein üblichen Form der Spendung der Taufe geworden war , wurde diese Feier zu einer einzigen Handlung , die die Vorstufen zur christlichen Initiation stark verkürzt enthält . Die Kindertaufe erfordert naturgemäß einen Katechumenat nach der Taufe . Dabei geht es nicht nur um die erforderliche Glaubensunterweisung nach der Taufe , sondern um die notwendige Entfaltung der Taufgnade in der Entwicklung der Person des Getauften . Hier hat der katechetische Unterricht seinen Platz . | 
|  | BGB 108. 1 Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters , so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab . | 
|  | BGB 111 Ein einseitiges Rechtsgeschäft , das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt , ist unwirksam . Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor , so ist das Rechtsgeschäft unwirksam , wenn der Minderjährige die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist . Die Zurückweisung ist ausgeschlossen , wenn der Vertreter den anderen von der Einwilligung in Kenntnis gesetzt hatte . | 
|  | BGB 249. 2 Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten , so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen . Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein , wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist . | 
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