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Fachwort
Deutscherforderliche Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: erfo|rde|rli|che
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
fasciculatum
entsprechender
falsizierbar
erforderliche
fasciculatum
erforderliche
falsizierbar
erleichterest
fasciculatum
erforderliche
fasciculatum
erforderliche
erleichterten
entgegengezogen
erleichterten
entwürdigenden
epochemachende
entwürdigenden
falsizierbar
entsprechendes
falsizierbar
erforderliche
ergebnislosen
erforderliche
erleichterten
entgegengezogen
erleichterten
entwürdigenden
epochemachende
entwürdigenden
Kte 1231 Dort , wo die Kindertaufe weithin zur allgemein üblichen Form der Spendung der Taufe geworden war , wurde diese Feier zu einer einzigen Handlung , die die Vorstufen zur christlichen Initiation stark verkürzt enthält . Die Kindertaufe erfordert naturgemäß einen Katechumenat nach der Taufe . Dabei geht es nicht nur um die erforderliche Glaubensunterweisung nach der Taufe , sondern um die notwendige Entfaltung der Taufgnade in der Entwicklung der Person des Getauften . Hier hat der katechetische Unterricht seinen Platz .
BGB 108. 1 Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters , so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab .
BGB 111 Ein einseitiges Rechtsgeschäft , das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt , ist unwirksam . Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor , so ist das Rechtsgeschäft unwirksam , wenn der Minderjährige die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist . Die Zurückweisung ist ausgeschlossen , wenn der Vertreter den anderen von der Einwilligung in Kenntnis gesetzt hatte .
BGB 249. 2 Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten , so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen . Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein , wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist .