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Fachwort
Deutschentgegenstand Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: entgegenstand
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 813. 1 Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann auch dann zurückgefordert werden , wenn dem Anspruch eine Einrede entgegenstand , durch welche die Geltendmachung des Anspruchs dauernd ausgeschlossen wurde . Die Vorschrift des § 214 Abs . 2 bleibt unberührt .