| Fachwort | 
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  | Deutsch | eingetragenes   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | eingetragenes  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | BGB 442. 2 Ein im Grundbuch eingetragenes Recht hat der Verkäufer zu beseitigen , auch wenn es der Käufer kennt .   | 
 | BGB 468. 2 Ist ein Grundstück Gegenstand des Vorkaufs , so bedarf es der Sicherheitsleistung insoweit nicht , als für den gestundeten Kaufpreis die Bestellung einer Hypothek an dem Grundstück vereinbart oder in Anrechnung auf den Kaufpreis eine Schuld , für die eine Hypothek an dem Grundstück besteht , übernommen worden ist . Entsprechendes gilt , wenn ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk Gegenstand des Vorkaufs ist .   | 
 | BGB 579. 1 Die Miete für ein Grundstück , ein im Schiffsregister eingetragenes Schiff und für bewegliche Sachen ist am Ende der Mietzeit zu entrichten . Ist die Miete nach Zeitabschnitten bemessen , so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten . Die Miete für ein Grundstück ist , sofern sie nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist , jeweils nach Ablauf eines Kalendervierteljahrs am ersten Werktag des folgenden Monats zu entrichten .   | 
 | BGB 891. 2 Ist im Grundbuch ein eingetragenes Recht gelöscht , so wird vermutet , dass das Recht nicht bestehe .   | 
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